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  Newsletter Juni 2019
 
 
 
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„Es gibt keine Freiheit ohne gegenseitiges Verständnis“
 
Albert Camus; 1913 – 1960; frz. Schriftsteller und Philosoph
 
 
 
   
Nachlese: Wahl zum EU-Parlament 2019
 
Die Wahl zum Europaparlament 2019 ist vorüber und hat nach aktuellen Informationen die dortigen bisherigen Kräfteverhältnisse deutscher Parteien deutlich verändert: Die Union musste 6,4 %, die SPD sogar 11,5 % Wählerstimmen einbüßen; schließlich verlor auch die Linke 1,9 %.... Gewinnen durften dagegen am Deutlichsten die Grünen (mit 9,8 %), es folgte die AfD mit 3,9 % Zuwachs, sowie die FDP (2 %). Von den sechs im Deutschen Bundestag vertreten Parteien haben also jeweils drei an Einfluss im EU-Parlament verloren und drei hinzugewinnen können – wobei die Verluste der SPD und die Gewinne der Grünen allerdings sehr deutlich aus dem Rahmen fallen…
Somit bleibt die Union mit 28,9 % stärkste bundesdeutsche Kraft im EU-Parlament, nun gefolgt durch die Grünen mit 20,5 % - die SPD liegt abgeschlagen auf Platz 3 (15,8 %). Die AfD belegt mit 11% bundesweit Position 4 (speziell in den neuen Bundesländern allerdings Rang 2). Die Linke erringt insgesamt 5,5 %, die FDP 5,4 % der Wählerstimmen.
 
 
 
   
Die Europa-Flagge
 
Symbole fangen die Aufmerksamkeit: Sie machen abstrakte Gedanken sichtbar und bündeln nur schwer Erklärbares in einem Zeichen oder Gegenstand. Das gilt gerade für so große Vorhaben wie die Europäische Union. Mehr als alle Institutionen steht daher die Europaflagge für das historische Projekt der EU. Dabei ist diese Fahne älter: Schon 1955 entschied sich der Europarat für die zwölf goldenen Sterne auf blauem Feld, was bemerkenswert ist, da diese Institution (der Europarat) bis heute gar nicht zu den Organen der EU zählt. Schon 1949 als Gremium europäischer Staaten gegründet, um soziale und wirtschaftliche Entwicklungen zu fördern, suchte der Europarat nach einem Symbol, worauf etwa 200 Entwürfe eingereicht wurden -so z.B. ein grünes E auf weißem Feld oder eine Sonne mit rotem Kreuz auf blauem Grund… Eine Kombination aus blauem Hintergrund und gelben Sternen wurde schließlich vorgezogen, allerdings herrschte über die gewünschte Anzahl der Sterne zunächst Verwirrung: Varianten mit 15, 14 Sternen, einem Stern oder zehn Sternen wurden verworfen – erst der Kranz aus zwölf Sternen konnte 1955 überzeugen, wobei diese Zahl als Chiffre für Vollkommenheit verstanden werden wollte. Dass dem Rat damit ein Volltreffer gelungen war zeigt der Umstand, dass das Europäische Parlament die Flagge 1986 als Europa-Fahne für die Europäischen Gemeinschaften übernahm.
Allerdings ist sie bis heute kein verfassungsmäßiges Hoheitszeichen: Denn die EU-Verfassung, welche auch die Flagge als verbindliches Symbol festlegen wollte, wurde nie rechtsgültig…
 
 
 
     
Mitgliedschaft in der EU
 
Europa besaß nicht von Anfang an 28 Mitgliedsstaaten. Zunächst einigte sich 1951 die erste Gruppe von Ländern, bestehend aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, auf eine wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Heute besteht die EU aus 28 Mitgliedsstaaten, die im Folgenden aufgeführt werden:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Kroatien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Rumänien, Ungarn, Zypern, Bulgarien

Um ein Teil der EU zu werden, bedarf es gewisser Kriterien und Voraussetzungen. Dies ist auch der Grund, weshalb die Aufnahme eines Landes viel Zeit in Anspruch nimmt. Was sind also die Bedingungen, um Mitglied in Europa zu werden? Und wieso sind solche Verhandlungen so langwierig?

Um letztendlich in die EU aufgenommen zu werden, muss das potentielle Mitgliedsland zunächst grundlegende Voraussetzungen erfüllen, die auch unter dem Namen „Kopenhagener Kriterien“ bekannt sind. Diese beinhalten Aspekte wie eine stabile Demokratie, eine freie Marktwirtschaft und eine rechtsstaatliche Ordnung.

Möchte ein Land also in die EU eintreten, so stellt dieses einen Mitgliedsantrag an den Europäischen Rat: nach Zustimmung des Parlaments und auf Empfehlung der Kommission entscheidet der Rat der Europäischen Union über Annahme oder Ablehnung; die Annahme muss einstimmig erfolgen!

Bis alle Voraussetzungen und Regeln der EU umgesetzt werden und das potentielle Mitgliedsland in die EU aufgenommen wird, kann dies Jahre dauern. Aktuelle Kandidatenländer, die sich in diesem Prozess befinden, sind beispielsweise Serbien, Montenegro oder die Türkei.
 
 
 
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