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  Newsletter Mai 2019
 
 
 
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„Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.“
 
George Orwell; englischer Schriftsteller; 1903 - 1950
 
 
 
   
Europa-Parlamentswahlen 2019
 
Am 26. Mai 2019 wählt Deutschland seine Abgeordneten für das EU-Parlament; tatsächlich ist der 26. auch der letzte Termin in der Wahlphase vom 23. bis 26. Mai 2019, in der die 28 Mitgliedsstaaten ihre Bürger an die Wahlurnen locken dürfen… Traditionell lassen nämlich verschiedene Länder ihre Bürger an ganz unterschiedlichen Wochentagen wählen – z.B. Großbritannien am Donnerstag. Die diesjährige Wahlfrist wurde schon am 22. Mai 2018 offiziell durch den Rat der Europäischen Union beschlossen. Tatsächlich geht es bei der Europawahl 2019 um eine historische Abstimmung – viele Entscheidungen des künftigen Parlamentes werden maßgeblich und langfristig den Kurs der EU in die Zukunft bestimmen – ein Kurs, der übersät ist von Problemen und Herausforderungen, wie Flüchtlings- und Eurokrise, Umwelt- und Grenzsicherung… Daher ist die Zusammensetzung der Volksvertretung umso wichtiger, weshalb natürlich möglichst viele Bürger ihr Wahlrecht gebrauchen sollten, denn: „Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, dass wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.“ (George Bernard Shaw; irischer Literaturnobelpreisträger; 1856 - 1950)
 
 
 
  Veranstaltungstipp  
 
 
 
 
Vortrag: Von der Selbstentmachtung und Selbstzerstörung zur Selbstbehauptung Europas 1918/19-2019
 
Referent: Prof. Dr. Michael Gehler:
im Anschluss: Stay-Together mit Getränken
Ort: kultur.werk.stadt; Bahnhofstraße 22, 96465 Neustadt bei Coburg
Termin: 09.Mai 2019; 19.00 Uhr

In diesem Vortrag wird ein großer Bogen vom Ende des Ersten Weltkriegs (1918), über die Zwischenkriegszeit (1918-1939), den Zweiten Weltkrieg (1941-1945) sowie von den Anfängen der westeuropäischen Integration (1947-1989) bis zur Vereinigung Deutschlands und des Kontinents (1990-2004/07), eingeschlossen das letzte Krisenjahrzehnt (2008/09-2019), gespannt und dabei der Frage nachgegangen, was zur Einigung Europas führte und insbesondere, was die EU nach wie vor zusammenhält sowie welche drängenden Zukunftsaufgaben für ein selbstbehauptetes, überlebensfähiges und zukunftsorientiertes Funktionieren der EU zu lösen sind.

Prof. Gehler ist Inhaber des Jean-Monnet-Lehrstuhls an der Stiftung Universität Hildesheim und hat über die Geschichte Europas und der EU publiziert:
  • Europa. Ideen – Institutionen – Vereinigung – Zusammenhalt, Reinbek/Hamburg 2018 (1318 Seiten) [komplett überarbeitete und erheblich erweiterte Neufassung der Version von 2010];
  • Europa. Von der Utopie zur Realität (Haymon Taschenbuch 138), Innsbruck – Wien 2014 (423 S.) (stark erweiterte und aktualisierte Neuauflage von Europa. Von der Utopie zum EURO).
 
 
 
  Wissenswertes aus der EU
 
 
 
   
Staaten, deren Territorium nur teilweise auf dem europäischen Kontinent liegt
 
Die Europäische Union definiert sich nicht zuletzt über den Kontinent, nach dem sie sich nennt: „Europa“! Europäisches Territorium ist neben der Anerkennung der europäischen Werte („(…)Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte(…)“; aus: Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Lissaboner Fassung vom 1. Dezember 2009) eine Grundvoraussetzung zur Aufnahme in diese Staatengemeinschaft. Artikel 49 des EU-Vertrags meint dazu: „Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden (…)“. Eine Ausnahme bildet freilich bereits die Insel Zypern, die nach geographischen Gesichtspunkten zu Asien zählt. Außerdem meint die Grundforderung „europäisch“ nicht, dass das gesamte Gebiet eines Staates zwangsläufig in Europa liegen muss, um Teil der EU werden zu können – denn immerhin existieren eine Reihe von Ländern, die sich buchstäblich über zwei Kontinente verteilen, die noch nicht der EU angehören, aber nach ihrer Lage einen Aufnahmeantrag in Brüssel stellen könnten. Das sind im Detail: Kasachstan, Russland, die Türkei, Georgien und Aserbaidschan, die alle jeweils zu einem (sehr unterschiedlich großen) Anteil in Europa und Asien liegen. Andererseits besitzen auch EU-Mitgliedsstaaten außereuropäische Territorien, so z.B. Frankreich, dem Französisch-Guayana in Südamerika sowie die nordamerikanischen Inseln Saint-Pierre und Miquelon oder das karibische Guadeloupe gehören; in Afrika wiederum liegt die spanische Stadt Ceuta und vor der marokkanischen Küste die ebenfalls spanische Inselgruppe der Kanaren…
 
 
 
   
Eine Verfassung für Europa?
 
Vom 28. Februar 2002 bis zum 18. Juli 2003 tagte einer der wichtigsten Kongresse in der Geschichte der EU: Der „ zweite Europäische Konvent" oder auch „Verfassungskonvent“ genannt. Seine Aufgabe bestand in nichts geringerem als der Ausarbeitung eines Entwurfes des Vertrages über eine Verfassung für Europa! Er versammelte Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission sowie der Regierungen und Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten; weiterhin saßen auch Gesandte der der damaligen zehn Beitrittsländer und -kandidaten mit am Tisch, so z.B. auch der Türkei. Als Präsident stand dem Konvent Valéry Giscard d’Estaing vor, der ehemalige dritte Präsident der fünften französischen Republik. Das Ergebnis der ebenso prominenten wie langwierigen Konvents-Verhandlungen war 2003 der „Entwurf für den Vertrag über eine Verfassung für Europa“, der allerdings bis 2004 noch verändert und ergänzt wurde. Diese Endfassung begann schließlich mit einer Präambel, deren erste Worte lauteten: „SCHÖPFEND aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werteentwickelt haben (…)“. Es folgten „Teil I: Grundsätze“, „Teil II: Charta der Grundrechte“, „Teil III: Die einzelnen Politikbereiche“, „Teil IV: Übergangs- und Schlussbestimmungen“ sowie „Protokolle“ und „Anhänge“. Nachdem die Verfassung am 9. Oktober 2004 durch die EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnet worden war, sollte dieses Vertragswerk nur noch durch die Bevölkerung oder die Parlamente der Einzelstaaten angenommen und dann am 1. November 2006 rechtskräftig werden… Doch in Frankreich und dem Königreich der Vereinigten Niederlande stellten sich viele Bürger quer: Im Referendum zur Annahme des Vertrages über eine Verfassung für Europa stimmten am 29. Mai 2005 zunächst 55,7 % der abstimmenden Franzosen gegen den Vertrag; schon am 1. Juni 2005 schlossen sich 61,5 % der abstimmenden Niederländer in einem eigenen Referendum dem französischen Votum an… Obwohl zahlreiche Parlamentsabstimmungen und zwei weitere Referenden in Luxemburg und Spanien positiv ausfielen, war der ehrgeizige Verfassungs-Versuch damit gescheitert!
 
 
 
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